Wir wollen schon jetzt unsere Gemeinde nachhaltig gestalten, nicht erst nach der Wahl. Die Schaffung von Arbeitsplätzen, Nachhaltigkeit und Umweltschutz müssen sich nicht widersprechen.
Die nachhaltige, bodensparende und arbeitsplatzintensive Gewerbegebietsentwicklung ist unser Ziel. Die Allparteieneinigung im Gemeinderat unter dem Titel „Höchste Priorität für den Klimaschutz“ haben wir NICHT vergessen und das beinhaltet auch den Schutz vor Emissionen (Lärm, Feinstaub, Verkehr)!
Was ist UNS dabei wichtig?
Unsere Entscheidungen von heute gestalten das Zirl von morgen. Diese Verantwortung tragen wir alle und JETZT – ganz besonders in der Gemeindepolitik!.
Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze sind für unsere Gemeindebudget wichtig. Wir sind aber nicht bereit, jeden Preis dafür zu zahlen. Seit Jahren arbeiten wir im Gemeinderat gemeinsam an einer nachhaltigen Entwicklung unserer Gewerbegebiete. Firmeninteressen stehen manchmal in Konkurrenz zu Klimaschutz und Schutz der Menschen vor Emissionen – es gilt BEIDES zu berücksichtigen und einen Ausgleich zu finden.
Bis vor kurzem gab es dazu 100% Einigkeit aller Fraktionen. Ein Projekt an der Salzstraße hat jetzt Diskussionen entfacht. Ich möchte erklären, warum wir zu unserer Entscheidung stehen und fordere Sie auf, diesen Beitrag zu lesen und sich ein eigenes Bild zu machen.
Was ist passiert?
In den Gemeinderatssitzungen der Marktgemeinde Zirl vom 16.12.2021 und 20.1.2022 gab es Beratungen und Beschlussfassungen zur Flächenwidmungsplanänderung im „Gewerbegebiet Salzstraße West“. Es wurde eine „eingeschränkte Gewerbegebietswidmung“ beschlossen und zur Absicherung des Planungsziels wurde eine „Bausperre“ beschlossen. Kurz vor den finalen Beschlussfassungen wurde ein bis zu diesem Zeitpunkt der Marktgemeinde Zirl unbekanntes Nutzungsvorhaben der Fa. Weber Holding Tirol GmbH bekannt, welches im Wiederspruch zur beschlossenen Widmungsänderung steht.
Ich bin im Folgenden bestrebt, den Weg der Entscheidungsfindung sachlich und faktenbasiert darzulegen. Ich bin überzeugt, dass es dem politischen Diskurs zu den gefassten Beschlüssen guttun wird, wenn Sachlichkeit und sachlich vorgetragene Fakten die Basis für den Meinungsaustausch bilden.
Welche Entscheidungsgrundlagen haben wir erarbeitet und herangezogen?
Eine allgemeingültige Basis für Entscheidungen im Gemeinderat der Marktgemeinde Zirl ist der Allparteienantrag „Höchste Priorität für den Klimaschutz“ aus dem Jahr 2019. Dieser Antrag wurde (fast) einstimmig beschlossen und formuliert grundlegende Zielsetzungen des Klimaschutzes in Zirl.
Die weitergehende raumplanerische Maßnahme einer „eingeschränkte Gewerbegebietswidmung“ findet ihre Grundlage in erster Linie in der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROK)der Marktgemeinde Zirl, welche am 20. September 2018 durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Zirl EINSTIMMIG beschlossen wurde und vom 21.12.2018 bis 8.1.2019 öffentlich kundgemacht wurde.
Mit dieser Fortschreibung wurde für das „Gewerbegebiet Salzstraße West“ die Zielsetzung festgelegt, die Baulandreserven im Gewerbegebiet Salzstraße West einer bodensparenden und Arbeitsplatz-intensiven Nutzung zuzuführen.
Das Örtliche Raumordnungskonzept ist für eine Geltungsdauer von 10 Jahren ausgelegt und beinhaltet die raumplanerischen Grundlagen für die Entwicklung der Gemeinde. Seit der Kundmachung auf der Homepage und Amtstafel der Marktgemeinde Zirl im Dezember 2018 sind die raumplanerischen Zielsetzungen für Jedermann bekannt und einsehbar! Das örtliche Raumordnungskonzept ist für den Gemeinderat dem Grunde nach ein rechtlich verbindliches Planungsinstrument.
Flächenwidmungsplanänderungen bedürfen im nächsten Schritt der raumordnungsfachlichen Beurteilung durch einen entsprechenden Fachplaner. Die Maßnahmen sind auf die Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes zu überprüfen.
Der Raumplaner der Marktgemeinde Zirl, die PLAN ALP Ziviltechniker GmbH, ist in alle Beratungen zu raumplanerischen Maßnahmen in der Marktgemeinde Zirl eingebunden und hat uns auch bei dieser Planungsmaßnahme bei allen Ausschussberatungen begleitet. Am Ende aller Beratungen wurde ein positives raumplanerisches Gutachten zur geplanten Maßnahme vorgelegt.
Im Raumordnungsausschuss der Marktgemeinde Zirl sind alle Gemeinderatsfraktionen mit Ausnahme der FPÖ vertreten. In zumindest acht Sitzungen des Raumordnungsausschusses wurde die geplante Flächenwidmungsplanänderung im „Gewerbegebiet Salzstraße West“ beraten, alle Planungsschritte wurden in Abstimmung mit der PLAN ALP Ziviltechniker GmbH jeweils einstimmig empfohlen.
Am BEGINN stand die einstimmige Empfehlung des Ausschusses vom 19.1.2021, den Raumplaner mit der Erarbeitung einer Flächenwidmungsplanänderung für das gegenständliche Planungsgebiet zu beauftragen.
Am ENDE standen die einstimmigen Empfehlungen des Ausschusses vom 4.5.2021 und vom 19.10.2021, dass der Gemeinderat folgende Flächenwidmungsplanänderungen beschließen möge:
„Nicht zulässig sind zukünftig:
Betriebe der Asphalt-, Beton-, Schotterproduktion bzw. Schotterverarbeitung und Schotterlagerung; des Versammlungs-, Vergnügungs- und Schaustellergewerbes“
In der Gemeinderatssitzung vom 4.11.2021 erfolgte keine Beschlussfassung, ich habe den Tagesordnungspunkt damals als Bürgermeister vertagt, um dem Raumordnungsausschuss und dem Gemeinderat die Gelegenheit zu geben, ein bis zu diesem Zeitpunkt unbekanntes Nutzungsvorhaben der Fa. Weber Holding Tirol GmbH zu prüfen und zu beurteilen, ob sich dadurch am bisher verfolgten Planungsziel einer „eingeschränkte Gewerbegebietswidmung“ Änderungen ergeben würden.
Diese Überprüfung hat aus raumplanerischer Sicht keine neuen Erkenntnisse gebracht und im Gemeinderat vom 16.12.2021 wurde die „eingeschränkte Gewerbegebietswidmung“ beschlossen.
Bemerkenswert ist nun, dass es bis zur Sitzung des Raumordnungsausschusses vom 19.10.2021 intensive Beratungen und daraus resultierend einstimmige Empfehlungen zur Beschlussfassung an den Gemeinderat gegeben hat. Es bestand 100%iger Konsens, dass die Maßnahme sinnvoll ist, insbesondere dem Klimaschutz und der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes dient und zum Wohl der Gemeinde und der Menschen, die bei uns leben, beitragen wird.
Die obersten Planungsziele des ÖROK für diesen Bereich können dadurch erreicht werden:
- Klimaschutz
- Bodensparende Nutzung der Baulandreserven im Gewerbegebiet
- Arbeitsplatz-intensive Nutzung
In den Ausschussberatungen wurde auch immer wieder – einstimmig – darauf hingearbeitet, dass z. Bsp. zusätzliche Lärmentwicklungen, zusätzliches Verkehrsaufkommen und ähnliche Belastungen nach Möglichkeit vermieden werden sollen, weil sie schon in einem sehr hohen Maß vorhanden sind.
Auch im Zuge der Raumordnungsausschusssitzung vom 14.12.2021 gab es eine mehrheitliche Empfehlung an den Gemeinderat, die Maßnahme zu beschließen. Mehrheitlich kam dieser Beschluss dann auch zustande.
Das Wesen solcher Raumordnungsmaßnahmen besteht explizit darin, dass nicht der Einzelfall zu beurteilen ist. Raumplanerische Lenkungsmaßnahmen müssen im Sinne einer Gesamtentwicklung erfolgen.
Das Unternehmen „Marktgemeinde Zirl“ ist in erster Linie dieser geordneten Gesamtentwicklung und den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Die bei uns angesiedelten Wirtschaftsbetriebe betrachte ich selbstverständlich in diesem Sinne ebenfalls als „Bürgerinnen“ unserer Marktgemeinde. Mir ist bewusst, dass die aktuelle Entscheidung ein Spannungsfeld sichtbar gemacht und im Einzelfall einen großen Konflikt verursacht hat.
An dem Bestreben, diesen Konflikt zu bearbeiten und eine Lösung zu finden, arbeite ich gerne mit und ich werde mich dazu aktiv einbringen. An der Richtigkeit der raumordnerischen Planungsmaßnahme zweifle ich deshalb jedoch nicht.
Als Bürgermeister fühle ich mich den Bürgerinnen und Bürgern der Marktgemeinde Zirl und einer raumordnerisch geordneten Gesamtentwicklung unserer Marktgemeinde verpflichtet, um deren Anliegen kümmere ich mich, daran werden und dürfen in wenigen Wochen bevorstehende Gemeinderatswahlen nichts ändern.
Herzlich
Euer Bürgermeister
Thomas Öfner